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Meldung vom 29.06.2026

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Flugreisen von Musikern mit Instrumenten werden einfacher

Europa-Parlament und Rat einigen sich auf Reform

Der Deutsche Musikrat und unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung begrüßen die politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU zur Reform der Fahr- und Fluggastrechte. Wichtige Verbesserungen für reisende Musikerinnen und Musiker konnte dabei die internationale Musikergewerkschaft FIM erreichen. Instrumente dürfen gemäß der Einigung grundsätzlich mit in die Kabine, wenn Sicherheits-, Kapazitäts- und Gepäckregeln eingehalten werden. Größere Instrumente können auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz mitreisen, bestimmte Steuern und Gebühren fallen dafür nicht an. Ist der Transport in der Kabine nicht möglich, sollen Instrumente unter geeigneten Bedingungen im Frachtraum befördert werden. „Musikinstrumente werden damit ausdrücklich als wertvolle und beruflich notwendige Arbeitsmittel anerkannt. Das stärkt die Position von Musikern“, sagt Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats.

EU-e­inheitliche Bestimmungen

„Mit der Einigung wird für Fluggesellschaften ein EU-einheitlicher Rahmen geschaffen“, sagt UNISONO-Geschäftsführerin Julia Hofmann. „Airlines müssen künftig viel klarer informieren, unter welchen Bedingungen Instrumente in der Kabine oder im Frachtraum transportiert werden und welche Kosten anfallen. So können Musiker notwendige Flugreisen zu Auftrittsorten besser planen. Sie haben mehr Transparenz und Sicherheit.“

Bisher handelte jede Flugline nach eigenen Regeln

Bislang gibt es in Europa keine einheitlichen Regeln für den Transport von Musikinstrumenten im Flugzeug. Jede Fluglinie handelt im eigenen Ermessen. Da die Bestimmungen mitunter nicht eindeutig sind, können für reisende Musiker Risiken entstehen. Wertvolle Instrumente zum Beispiel können manchmal kurzfristig nicht in der Kabine transportiert werden und müssen in den Frachtraum. „Jetzt sind die Fluggesellschaften gefragt, ihre Beförderungsbestimmungen so umsichtig anzupassen, dass Preise und Bedingungen für die Mitnahme von Instrumenten in der Kabine im Vorfeld klar definiert sind“, betonen Valentin und Hofmann. „Die bisher uneinheitlichen Richtlinien der Fluggesellschaften müssen vergleichbar werden, damit so viel Transparenz und Sicherheit wie möglich entstehen.“

­Das Europäische Parlament und der Rat müssen die politische Einigung noch formal billigen. Zwölf Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt werden die neuen Regeln in der Praxis gelten.

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